Ergebnis der 5. Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2018

Tagesordnung:

 
1. Kenntnisnahme Prüfungsausschusssitzung vom 26.11.2018
Wurde zur Kenntnis genommen
 
2. Finanzjahr 2019
a)  Voranschlag für die Marktgemeinde Aurolzmünster für das Finanzjahr 2019
b)  Voranschlag 2019 für den Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde Aurolzmünster + Co KG,
 
 
 
3. Erstellung eines mittelfristigen Finanzplanes,
für die Jahre 2019 — 2023 gemäß § 16 der Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung Oö.-Gem.HKRO - LGBI. 69/2002 für die Marktgemeinde Aurolzmünster
Wurde einstimmig beschlossen
 
4. Wassergebührenordnung d. Marktgemeinde Aurolzmünster
Förderungsrichtlinien u. Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung - Festsetzung d. Wasserleitungsanschluss- u. Wasserbezugsgebühr 2019 - Abänderung d. derzeit geltenden Wassergebührenordnung
 
Die Mindestanschlussgebühr ab 01.01.2019 beträgt:                                   2014 €
Die Wasserbezugsgebühr beträgt pro m³ verbrauchten Wasser                    1,56 €
Die jährl. Mindestgebühr für bebauter Grundstücke je Anschluss               54,60€
Für einen eingebauten Wasserzähler beträgt das jährl. Entgelt                      6,82€
 
 
5. Kanalgebührenordnung d. Marktgemeinde Aurolzmünster
Erlass d. Landes OÖ - Festsetzung d. Kanalanschluss- u. Kanalbenützungsgebühr für d. Jahr 2019 - Abänderung der derzeit gelt. Kanalgebührenordnung d. Marktgemeinde Aurolzmünster
 
Kanalanschlußgebühr:          
Nutzfläche bis 130 m²    3.359,00€   exkl. MWST
bei mehr als     130 m²         25,84€   exkl. MWST
 
Kanalbenützungsgebühr:       
€  3,83 - je m³ verbrauchten Wassers  exkl. MWST
 
Mindestgebühr bebaute Grundstücke:
134,05 €  je angefangene 1000m²

 

 
6. Abfallgebührenordnung der Marktgemeinde Aurolzmünster 2019
a)  Festsetzung der Abfallgebühr für eine 90-Liter-Abfalltonne
b)  Festsetzung der Abfallgebühren für die BIO-Tonne, Abänderung der derzeit geltenden Abfallgebührenordnung der Marktgemeinde Aurolzmünster
 
Laut der geltenden Abfallgebührenordnung der Marktgemeinde Aurolzmünster für das Jahr 2018 sind folgende Gebühren vorzuschreiben bzw. einzuheben:
 
Abfallgebühr gemäß dem OÖ.-Abfallwirtschaftsgesetz je gehaltener
90-Liter-Abfalltonne - pro Entleerung - € 8,55 exkl. der jeweils gesetzlichen MWST
90-Liter-Abfallsack - € 8,55 exkl. der jeweils gesetzlichen MWST
 
Abfuhr- und Kompostiergebühren für die einmalige Entleerung der nachfolgend angeführten BIO-Tonnen –
  1. für eine 120-Liter-Bio-Tonne € 4,82 exkl. MWST
  2. für eine 80-Liter-Bio-Tonne   € 4,27 exkl. MWST
  3. für eine 60-Liter-Bio-Tonne   € 3,55 exkl. MWST
  4. für eine 40-Liter-Bio-Tonne   € 3,27 exkl. MWST

(die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt bei Abfallgebühren, Wasserbezugsgebühren und Kanalbenützungsgebühren 10%)

 

7. Bedarfszuweisung - Genehmigung der Bedarfszuweisung gemäß § 86 der OÖ.  Gemeindeordnung - HWS Lauterbrunnerbach
 Der Antrag auch Bedarfszuweisung wurde einstimmig beschlossen.
Antrag auf Gewährung von Bedarfszuweisungsmittel im Jahre 2019 für den Hochwasserschutz Lauterbrunnerbach
 

 
8. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2018
Überprüfung der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis
Der Prüfbericht betreffend des Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2018 wurde zur Kenntnis genommen.
 
9. Erschließung Teilbereich Hunnenfeld
Kanalerschließung, Wassererschließung und Straßenbau - Auftragsvergabe
 
Auf Grund der Umwidmung im Bereich des Hunnenfeldes (Feuerwehr Aurolzmünster)
der Weiterbau der Straße, des Kanal- und der Wasserleitung notwendig ist. Die Planung und die wasserrechtliche Bewilligung hierfür liegen bereits vor.
Die Baumaßnahme wurde ausgeschrieben. Es haben vier Anbieter fristgerecht ihr Angebot unterbreitet. 
Die Erd- und Baumeisterarbeiten für den Bauabschnitt Wasserleitung, Straßenbau an
die Firma Leithäusl vergeben.
Dies wurde einstimmig beschlossen.
 
 
10. Kindergarten Aurolzmünster - Anbau einer fünften KIGA-Gruppe
Abschluss eines Kaufvertrags - Kindergartengrundstück - mit der Pfarre Aurolzmünster Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung
 
Abschluss eines Kaufvertrags - Kindergartengrundstück - mit der Pfarre Aurolzmünster 
 
Der Kaufpreis beläuft sich auf € 65,- pro m2.
Der Vertrag sieht nunmehr vor, dass die Gemeinde Aurolzmünster das gesamte Grundstück (1.167 m2) auf dem das Kindergartengebäude steht, von der Pfarre Aurolzmünster erwirbt.Die Gesamtkaufsumme beläuft sich auf € 75.855,-Die Gemeinde räumt der Pfarre das Nutzungsrecht als Kinderbetreuungseinrichtung ein.Es können jedoch beide Seiten kündigen. Die Gemeinde verzichtet für 20 Jahre auf diese Kündigungsrecht. 
 
Anschließend muss noch der Pfarrgemeinderat den neu gefassten Vertrag beschließen. Nach Unterzeichnung ist auch noch eine aufsichtsbehördliche Genehmigung seitens der Diözese notwendig. Dann könnte nach der Eintragung im Grundbuch, mit dem Bau begonnen werden.
Dies wurde einstimmig beschlossen.
 
11. Wegeerhaltungsverband
Beschlussfassung der Verordnung betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten zur Wahrung der Sicherheit des Verkehrs für Arbeiten auf bzw. neben der Straße
Dies wurde einstimmig beschlossen.
 
12. WVA Aurolzmünster
Wasserleitung/Notversorgungsleitung Aurolzmünster-St.Martin i.l. - Beratung
 

Eine Öffentliche Stellungnahme der FPÖ Aurolzmünster über den Ausverkauf unseres Wasser erfolgt demnächst.

 

13. Wirtschaftsförderung - Weibold
 
Das Ansuchen bezüglich Wirtschaftsförderung wurde einstimmig beschlossen.
 
 
 
 
14. Gesunde Gemeinde Aurolzmünster
Bericht der Tätigkeiten des Jahres 2018
Wurde zur Kenntnis genommen.
 
15. Standesamtsverband Bezirk Ried i.l. - Vorstellung des Projektes

Im Bezirk Ried ist geplant, einen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband zu gründen. Im Bezirk Schärding und anderen Bezirken gibt es bereits solche Verbände. 

Ein möglicher Beschluss könnte in einer der nächsten Gemeinderatssitzungfallen sobald die entsprechenden Statuten vorliegen.

Grund für die Überlegung ist, dass sich die Arbeit im Standesamt wesentlich verändert hat. Es ist durch das zentrale Personenstandsregister nunmehr möglich z. B. in jeder Gemeinde eine Geburtsurkunde ausdrucken zu können. Auch die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist nunmehr überall möglich.

Beispielhaft sind hier auch die vielen gesetzlichen Auslandsberührungen, die jedes Standesamt als Grundlage für die Bearbeitung von Standesamtsfällen benötigt. Folgende Arbeitsbereich sind anzuführen:

  • Geburtsurkunden
  • Vaterschaftsanerkenntnisse
  • Namenserklärungen
  • Todesfälle
  • Nacherfassen alter Personenstandsfälle
  • Ermittlung der Ehefähigkeit
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Eingetragene Partnerschaften
  • Eheschließungen
  • Adoptionsbeschlüsse

Es wäre aber weiterhin möglich, Eheschließungen vor Ort vorzunehmen. Die Ermittlung der Ehefähigkeit würde jedoch im Standesamtsverband Ried erfolgen. Insgesamt würde dies eine wesentliche Erleichterung der örtlichen Standesamtsarbeit bedeuten da die Ermittlung der gesetzlichen Grundlagen für jeden Standesamtsfall immer mehr Zeit in Anspruch nimmt. Bei einem Standesamtsverband sind Personen jeden Tag mit solchen Fällen befasst und sind daher öfter mit den gesetzlichen Bestimmungen konfrontiert.

Beginn des Verbandes wäre 1.1.2020

 

Es wurde einstimmig beschlossen, das die Gemeinde grundsätzlich daran interessiert ist, diesen Verband beizutreten.

 
16. Marktgemeindeamt Alt
Vermietung des ehem. Buchhaltungsraumes im alten Gemeindeamt an Fr. Mayr Yvonne Abschluss des Mietvertrages

Dieser Tageordnungspunkt wurde vom Bürgermeister abgesetzt.

 
17. Mietvertrag - Vermietung der Garagen, Marktplatz 11
D und M Immobilien OG - Daller Walter
 
Hr. Daller Walter, D und M Immobilien OG, Schlossstraße 4, 4971 Aurolzmünster um Vermietung der „zweiten Garage“ beim Ärztehaus,Marktplatz 10 angesucht wurde.
Derzeit ist die zweite Garage nicht vermietet.
Ein entsprechender Mietvertrag liegt dem Tagesordnungspunkt als wesentlicher Bestandteil dieses Tagesordnungspunktes bei.
Der Mietvertrag hierzu, wurde einstimmig beschlossen.
 
18. Kooperationsräume in OÖ - Landesentwicklungsprogramm OÖ 2020
 
Ziel dieser zu schaffenden Kooperationsräume soll es sein zukünftige Herausforderungen die nicht mehr in der einzelnen Gemeinde zu lösen sind in einem größeren Kontext zu bewältigen.
Es wird ausdrücklich betont, dass dies nicht eine Vorstufe für eine Gemeindefusion ist und es keine zwingenden Thematischen Vorgaben seitens des Landes für Kooperationen gibt.Es gibt ja bereits jetzt viele Beispiele für Kooperationen zwischen zwei oder mehreren Gemeinden.
Es wird auch angeführt, dass, wenn es sinnvoll ist, auch kleinräumigere Kooperationen eingegangen wer- den können. 
 
Aurolzmünster wäre nach dem Vorschlag des Landes OÖ mit den Gemeinden Ried, Peterskirchen, Andrichsfurt, Tumeltsham, Neuhofen, Mehrnbach,Wippenham und Eitzing eingeteilt.
Man solle frei dazu Stellung zu nehmen und eventuell den Wusch zu äußern in einen anderen Kooperationsraum zugeteilt zu werden. Sieht sich eine Gemeinde in keinem Raum, so wird sie lt. dem fachlichen Vorschlag der Experten zugewiesen. Ziel ist eine flächendeckende Einteilung der Gemeinden in eine Kooperationsraumkulisse in Oberösterreich.Ein Gemeinderatsbeschluss ist dahingehend nicht erforderlich allerdings sollte sich der Gemeinderat mit dem Thema Kooperationsräume beschäftigen und eine Rückmeldung darüber an das Land OÖ übermitteln. 
Die Informationen wurden zur Kenntnis genommen.
 
19. Wohnungsangelegenheit
a)   LAWOG-Wohnanlage, Hammerschmiedweg 4/10
 
 
Die Reihung wurde im Ausschuss für Familien, Jugend, und Senioren festgelegt und an denGemeinderat vorgeschlagen: 
Die Wohnung wird an den 1. gereihten vergeben. 
 
Dies wurde beschlossen.
 
20. Sitzungsplan 2019 - Festlegung der Termine
 
Sitzungstermine des Gemeinderates im Jahr 2019
GR 1 / 2019 - Donnerstag, 28. Februar 2019 – 19.30 Uhr
GR 2 / 2019 - Donnerstag, 09. Mai 2019 – 19.30 Uhr
GR 3 / 2019 - Donnerstag, 27. Juni 2019 – 19.30 Uhr
GR 4 / 2019 - Donnerstag, 05. September 2019- 19.30 Uhr
GR 5 / 2019 - Donnerstag, 31. Oktober 2019 – 19.30 Uhr
GR 6 / 2019 - Donnerstag, 12. Dezember 2019 – 19.30 Uhr
 
Sitzungstermine des Gemeindevorstandes im Jahr 2019
GV 1 / 2019 - Montag, 11. Februar 2019 – 19.30 Uhr
GV 2 / 2019 - Montag, 8. April 2019 – 19.30 Uhr
GV 3 / 2019 - Montag, 03. Juni 2019 – 19.30 Uhr
GV 4 / 2019 - Montag, 26. August 2019 – 19.30 Uhr
GV 5 / 2019 - Montag, 14. Oktober 2019 – 19.30 Uhr
GV 6 / 2019 - Montag, 2. Dezember 2019 – 19.30 Uhr

 

21. Allfälliges