Ab 15. April 2020 kann eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärteausgleich („Corona-Familienhärtefonds“) beantragt werden.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.
Für unselbstständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet. Für selbstständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.
Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.
Antragstellung
Der Antrag erfolgt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!und muss folgendes enthalten:
vollständig ausgefülltes Antragsformular
Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird
Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts
Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung
allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)
Bitte alle Beilagen in gut lesbarer Qualität im jpg-Hochformat oder als pdf anschließen!
Sollten Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie das Antragsformular ausfüllen, abspeichern und unter Anschluss einer Ausweiskopie (Foto von Reisepass, Personalausweis, oder Führerschein) mit den übrigen Unterlagen in einer E-Mail senden.
In Ausnahmefällen können Anträge auch per Post geschickt werden: Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend, Abt. II/4, Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien.
Leider gibt es bei uns heuer keine Ostereier Austeilaktion. Aufgrund der Corona Krise sind wir leider gezwungen die Austeilaktion der traditionellen blauen Eier am Karsamstag heuer auszulassen. Wir hoffen stattdessen, dass alle gesund sind! Wir bedanken uns auf diesem Weg bei allen Mitarbeitern der Geschäften und allen Blaulicht Organisationen in Aurolzmünster die zuverlässig die Stellung halten.
Trotzdem wünscht das FPÖ Team ein frohes Osterfest. Wir hoffen bis zum nächsten Jahr!
Hiermit informiert die Marktgemeinde Aurolzmünster über eine freie Wohnung laut untenstehenden Daten.
Bewerbungen sind ausschließlich über den im Marktgemeindeamt aufliegenden Bewerbungsfragebogen möglich.
Auskünfte zur Wohnung erhalten Sie unter 07752/83055
Anzahl der Räume: 3
Wohnungsgröße: 56,89 m2
Bruttomiete: 427,64 Euro
Kaution: 1283,00 Euro+
Garage
Interesse? Füllen Sie bitte den anhängenden Bewerbungsbogen aus und übersende Sie ihn an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
1. Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis zu a) Rechnungsabschluss 2018 der Marktgemeinde Aurolzmünster b) Feststellungen zum Rechnungsabschluss 2018 "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde Aurolzmünster & Co KG"
12. Neuplanungsgebietsverordnung - Bereich Betriebsbaugebiet Danner - Aufhebung
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung
13. Neuplanungsgebietsverordnung - Bereich Betriebsbaugebiet Danner - Neuerschließung Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung
14. Flächenwidmungsplan Aurolzmünster - KG Danner - ParzNr. T772/2 Grünland in Betriebsbaugebiet - vorliegende Stellungnahmen Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung
15. Gesamtüberarbeitung Flächenwidmungsplan u. ÖEK Aurolzmünster - Erstellung von Baulandsicherungsverträgen Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung
16. Freibad Aurolzmünster - Festsetzung der Eintrittspreise für die Badesaison 2020 Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung
17. Aufschließungsbeiträge gemäß § 25 OÖ. ROG - Ersuchen um die Ausnahme von der Entrichtung der Aufschließungsbeiträge/Festlegung einer Bausperre. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung
18. Vereinsförderungen 2020 Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung
19. Nachwahlen auf Grund personeller Änderungen - a) ÖVP Fraktion b) SPÖ Fraktion Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung
Im Zuge des Projektes Stadtumlandkooperation mit der Stadtgemeinde Ried im Innkreis wird eine Radfahrer Unterführung in Aurolzmünster errichtet. Wir wollen über den Baufortschritt informieren.
Im Ortsteil Danner bei der Querung des Antiesenradweges mit der Maria Aicher Bezirksstraße wird eine Unterführung errichtet, somit kann man nach Abschluss der Bauarbeiten den Radweg sicher per Unterführung benutzen.